Eine Rechnung mit umgekehrter Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) bedeutet, dass die Umsatzsteuer nicht vom Lieferanten berechnet und abgeführt wird, sondern vom Empfänger der Leistung. Der Lieferant stellt also keine Umsatzsteuer in Rechnung – stattdessen musst du selbst die Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen.
Einkäufe mit umgekehrter Steuerschuldnerschaft
Einstellungen prüfen
Damit du den vereinfachten Buchungsprozess für solche Rechnungen nutzen kannst, müssen die Einstellungen korrekt sein.
Um den Einstellungen zu uberprufen, folge den untenstehenden Schritten:
Gehe im linken Menü zu Einstellungen;
Wähle Umsatzsteuer;
Klicke oben rechts auf Reverse Charge & innergemeinschaftliche Erwerbe;
Aktiviere die Option Reverse Charge bei Eingangsrechnungen;
Klicke auf Speichern, um die Einstellung zu übernehmen.
Bei neuen Buchhaltungen ist diese Einstellung bereits vorausgewählt.
In älteren Buchhaltungen (vor dem 15.11.2016 erstellt) muss sie manuell aktiviert werden.
Welche Sachkonten für Reverse Charge verwendet werden, findest du im Hilfeartikel: Sachkonten für Reverse Charge, innergemeinschaftliche Erwerbe & Einkäufe außerhalb der EU.
Eingangsrechnung mit Reverse Charge buchen
Sobald Reverse Charge aktiviert ist, kannst du damit Eingangsrechnungen korrekt buchen.
Folge den untenstehenden Schritten, um eine Eingangsrechnung mit Reverse Charge innerhalb der EU zu buchen:
Gehe im linken Menü zu Ausgaben;
Wähle Rechnungen;
Öffne eine zu verarbeitende Eingangsrechnung oder klicke auf Neu, um eine neue Rechnung zu erfassen;
Wähle unter dem Abschnitt USt: die Option Ohne USt – Reverse Charge.
Dieser Schritt ist entscheidend, damit die Buchung korrekt verarbeitet wird.
Fülle die restlichen Felder wie gewohnt aus;
Klicke auf Speichern, um die Rechnung zu buchen.
Da du im Abschnitt USt. „Reverse Charge“ gewählt hast, wird der Buchungssatz im Hintergrund so erstellt, dass die Eingangsrechnung korrekt in der Umsatzsteuervoranmeldung unter Zeile 46 (Leistungen mit Steuerschuldumkehr) ausgewiesen.
