Bei gewissen inländischen Lieferungen oder Dienstleistungen kann es in Österreich zum Übergang der Steuerschuld kommen. Dies betrifft zum Beispiel den Erwerb von Bauleistungen, Mobilfunkgeräten, Schrott, Laptops oder Tablet-Computer.
Um dies richtig in Informer zu erfassen gehst du folgendermaßen vor:
Gehe zunächst auf Einstellungen > MwSt. und oben rechts auf das Feld "Reverse Charge und i.g.E"
Aktiviere die Funktion "Reverse Charge (Inland)"
Folgende 3 Fälle können vorkommen:
- Du erwirbst Schrott, Laptops oder Tablet-Computer welche unter § 19 Abs 1a bis 1e UStG und Schrott-Umsatzsteuerverordnung sowie Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung fallen.
Hierfür wählst du das bereits vorgeschlagene Konto 3517 als Umsatzsteuerkonto und 2517 als Vorsteuerkonto. - Du erwirbst Bauleistungen gemäß § 19 Abs 1a UStG
Hierbei müsstest du das Konto 3518 als Umsatzsteuerkonto und 2518 als Vorsteuerkonto wählen. Die Zwischenkonten bleiben gleich. - Du erwirbst Mobilfunkgeräte welche unter Reverse Charge fallen
Hierfür müsstest du zunächst zwei neue Konten im Kontenrahmen anlegen. Gehe dafür auf Einstellungen > Hauptbuchkonten > Neu
zum Beispiel folgendes Sachkonto für die Vorsteuer:
Und zum Beispiel folgendes Konto für die Umsatzsteuer:
Sobald du beide Konten angelegt hast, kannst du nochmal zu den MwSt. Einstellungen zurückkehren, die beiden neu erstellten Konten hinzufügen und die Funktion aktivieren:
Nachdem du die Funktion aktiviert hast, kannst du in deinem Ausgaben Bereich beim bearbeiten einer Rechnung eine neue MwSt. Art wählen. Nämlich "Reverse Charge (Inland)".
In der Buchungszeile wird im Regelfall 20% Reverse Charge bebucht. Dies wird dir bereits vorgeschlagen und du brauchst nichts mehr zu tun. Der MwSt. Betrag rechts davon bleibt leer.
Nachdem du die Rechnung abspeicherst wird diese Reverse Charge Buchung gemäß der Einstellung welche du vorhin getroffen hast, in die richtigen Rubriken deiner UVA aufgenommen.
Bei Bauleistungen: Die Rubrik 048 für die USt. und 082 für die Vorsteuer.
Bei Schrott, Laptops, Tablet-Computern: Die Rubrik 032 für die USt. und 089 für die Vorsteuer.
Bei Mobiltelefonen: Die Rubrik 057 für die USt. und 066 für die Vorsteuer.
Was ist wenn du mehrere dieser Spezialfälle buchen musst in deinem Unternehmen?
Du müsstest bei einer Änderung des Spezialfalls zunächst auf die MwSt. Einstellungen gehen und die Einstellungen für den entsprechenden Fall anpassen. Damit wird die nächste Buchung gemäß deinen Einstellungen erfolgen.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.