Trifft die Kleinunternehmerregelung auf dein Unternehmen zu, bist du nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Du darfst also von deinen Ausgaben keine Vorsteuer abziehen.
Damit InformerOnline die vollen Brutto Beträge in deiner Einnahmen/Ausgaben Rechnung berücksichtigt, musst du also den MwSt. Satz auf 0% setzen und den vollen Brutto Betrag verbuchen.
z.B. Bei einer Telefonrechnung welche Brutto 100 Euro hoch ist müsste folgendermaßen verbucht werden:
Hinweis: Da die OCR (Texterkennung) von Informer natürlich die auf der Rechnung angeführte MwSt. ausliest und zuordnet, musst du als Kleinunternehmer dies manuell korrigieren da du keine Vorsteuer abziehen darfst.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.