Du bist im Inland Umsatzsteuerpflichtig und verkaufst im EU Ausland Waren oder Leistungen?
Dann musst du eine Zusammenfassende Meldung (ZM) zusätzlich zu deiner Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Diese ist grundsätzlich zum Ablauf des auf den Meldezeitraum folgenden Kalendermonats, in dem die ig-Lieferung oder Leistung ausgeführt wurde, abzugeben. Dies kann sich aber unter verschiedenen Umständen auch ändern. Wende dich zur Sicherheit an dein Finanzamt oder deinen Steuerberater.
In der ZM sind die UID-Nummer jedes Abnehmers im EU- Ausland und die Summe der Bemessungsgrundlagen (Umsätze) für jeden Abnehmer bekannt zu geben.
Diese Informationen werden dir anhand des Rechnungsdatums in Informer aufgelistet.
Insofern du Rechnungen/Umsätze in das EU-Ausland in Informer verbucht hast, wird dir zusätzlich zur Umsatzsteuervoranmeldung eine ZM-Übersicht angezeigt:
Dort findest du eine Auflistung der ZM-pflichtigen Lieferungen und Leistungen in das EU-Ausland, nach Kunden und dazu pasender UID-Nummer. Auch der Gesamtbetrag der fakturierten Umsätze in die EU wird berechnet.
Du brauchst nun nur mehr die entsprechenden Umsätze in deine ZM in finanzOnline übertragen.
Hinweis:
Stelle idealerweise sicher, dass das Rechnungsdatum deiner IG Lieferungen und Leistungen dem tatsächlichen Lieferdatum bzw. Ende des Leistungszeitraums entsprechen. In diesem Fall, kannst du die IG Lieferungen/Leistungen welche in der UVA und ZM von Informer gelistet werden nämlich eins zu eins für den gewünschten Zeitraum übernehmen.
Gibt es allerdings eine Abweichung zwischen Lieferzeitpunkt und Rechnungsdatum, musst du diese Umsätze gegebenenfalls in einem anderen Zeitraum in sowohl UVA wie auch ZM deklarieren. Informer trägt diese Umsätze nämlich nach dem Datum der Rechnungsstellung in die UVA und ZM Übersicht ein. Bei Unklarheiten wann diese Umsätze tatsächlich deklariert werden müssen, wende dich bitte an das Finanzamt oder deinen Steuerberater.
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