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Wie verbuche ich einen Warenimport von einem Drittland (Außerhalb der EU)?
Wie verbuche ich einen Warenimport von einem Drittland (Außerhalb der EU)?
Isabella Hahn avatar
Verfasst von Isabella Hahn
Vor über einer Woche aktualisiert

Um einen Warenerwerb von einem Drittland zu verbuchen, musst du bei der Bearbeitung der entsprechenden Rechnung im Feld "MwSt. Art" die folgende Option auswählen: Warenimport (Außerhalb der EU).

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Nach erfolgreichem Speichern der Rechnung mit diesen Einstellungen, wird die Rechnung entsprechend korrekt verbucht.

Achtung: Bei Drittlandsrechnungen ist beim Mehrwersteuersatz pro Buchungszeile 0% beizubehalten.

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Einfuhrumsatzsteuer:

Die Einfuhrumsatzsteuer müsste separat manuell gebucht werden. Bitte gehe folgendermaßen vor:

Gehe unter "Erweitert" auf "40. Sonstige Buchungen" und dort auf "Neu".

Du wirst unter "Kategorie" zwei unterschiedliche Konten finden für die Einfuhrumsatzsteuer. Das Konto 2510 wird ausgewählt, falls du die Einfuhrumsatzsteuer tatsächlich bezahlt hast (bare Entrichtung). Das Konto 2511 würde ausgewählt werden, wenn die Einfuhrumsatzsteuer nie bezahlt wurde, sondern nur als Verbindlichkeit auf dem Abgabenkonto angelastet wird (unbare Entrichtung).

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Die abzuführende Einfuhrumsatzsteuer wird hier im Soll bebucht.

Danach, muss noch die Mittelherkunft im Haben bebucht werden um die Buchung auszugleichen. In unserem Beispiel unten führen wir hier Bank 1 als Mittelherkunft an.

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Nach erfolgtem Speichern ist die Einfuhrumsatzsteuer für den entsprechenden Geschäftsfall erfolgreich verbucht worden und wird auch in der UVA in der dafür vorgesehenen Rubrik angeführt.

Regelung der Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung:

Sowohl im Falle der Zahlung der Eust. (Bare Entrichtung) als auch bei der Meldung als Verbindlichkeit auf dem Abgabekonto (Unbare Entrichtung), wird diese Vorsteuer in die abziehbare Vorsteuer miteinberechnet und reduziert die Zahllast der UVA.

Folgendes muss bei der Meldung der UVA beachtet werden, wenn man Erwerbe aus dem Drittland verbucht hat:

  • Buchung auf Konto "Einfuhrumsatzsteuer (bezahlt) - 2510" welches in die Rubrik 061 der UVA geht

    Info zur allgemeinen Handhabung:
    Falls die Einfuhrumsatzsteuer (EuSt.) bezahlt wurde (bare Entrichtung), dann bekommt man über die Meldung in der Rubrik 061 der UVA die bereits bezahlte Eust über die Vorsteuer wieder zurück und man kann einfach die berechnete Zahllast bezahlten.

    Was das für dich bedeutet:
    Man bezahlt also einfach die berechnete Zahllast bzw. erhält den Betrag gutgeschrieben
    welcher in Informer sowie bei FinanzOnline angezeigt wird.

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  • Buchung auf Konto "Einfuhrumsatzsteuer (auf dem Abgabenkonto verbucht) - 2511" welches in die Rubrik 083 der UVA geht

    Info zur allgemeinen Handhabung:
    Falls man die EuSt. allerdings nie bezahlt und sie nur beantragt, dann wird dies automatisch über den Zoll als Verbindlichkeit am Finanzamtskonto verbucht (Unbare Entrichtung).
    Man meldet diese EuSt. dann in der Rubrik 083 der UVA als Vorsteuer. Genauso wie bei der bezahlten EuSt. schmälert dies die Zahllast (Es wird also genauso in die abziehbare Vorsteuer miteinberechnet).
    Man muss aber folgendes beachten!
    Die 083 schmälert zwar die Zahllast und es wird auch bei finON so gemeldet. Man muss allerdings die in 083 gemeldete EuSt. wieder herausrechnen da diese nie bezahlt worden ist. Man darf ja nicht bei der Zahlung ans Finanzamt etwas von der zu zahlenden Steuer abziehen und sich eventuell sogar Vorsteuer zurückholen für etwas was man nie bezahlt hat.

    Zum Beispiel: Ist für einen bestimmten Zeitraum eine Umsatzsteuer von 2000€ fällig und man meldet 600€ EuSt. in der Rubrik 083, dann wäre die Zahllast ja eigentlich nur 1400€ (Und es ist auch richtig, dass dies so in Informer und auch finON selbst angezeigt wird). Man darf in diesem Fall aber nicht die 1400€ überweisen, sondern musst die vollen 2000€ and Finanzamt überweisen!

    Was das für dich bedeutet:
    Du musst die in der Rubrik 083 der UVA gemeldete EuSt. zur Zahllast wieder hinzu addieren um auf den tatsächlichen Betrag zu gelangen den du ans Finanzamt überweisung musst, oder gutgeschrieben bekommst.

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