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Vollmacht zur Eröffnung und Verwaltung eines Swan-Geschäftskontos (Power of Attorney)

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Verfasst von Rutger Bosch
Vor über 4 Monaten aktualisiert

Wenn du für dein Unternehmen ein Geschäftskonto bei Swan eröffnest, kann dieses von folgenden Personen verwaltet werden:

  1. Dem gesetzlichen Vertreter des Unternehmens (laut Handelsregister), oder

  2. Einer bevollmächtigten Person mit einer sogenannten Power of Attorney (Vollmacht).

Das Konto bleibt immer auf den Namen des Unternehmens registriert. Die bevollmächtigte Person erhält lediglich die Erlaubnis, das Konto im Namen des Unternehmens zu verwalten.

Wann wird eine Vollmacht benötigt?

Eine Vollmacht ist zwingend erforderlich, wenn nicht der gesetzliche Vertreter selbst das Konto eröffnen oder verwalten möchte.
In diesem Fall muss das Formular von der gesetzlichen Vertretung unterschrieben und eine Kopie des Ausweises beigefügt werden.

So füllst du das Power-of-Attorney-Dokument aus

Folge den untenstehenden Schritten zur korrekten Ausfüllung:

1. Angaben zum gesetzlichen Vertreter und Unternehmen

Gib folgende Informationen an:

  • Vollständiger Name des gesetzlichen Vertreters

  • Geburtsdatum

  • Geburtsort

  • Name des Unternehmens

  • Handelsregisternummer (z. B. HRB oder HRA)

2. Erklärung

Füge eine kurze Erklärung ein, in der steht, dass die benannte Person bevollmächtigt wird, im Namen des Unternehmens ein Geschäftskonto zu eröffnen und zu verwalten.

3. Angaben zur bevollmächtigten Person

Trage die folgenden Informationen ein:

  • Vollständiger Name der bevollmächtigten Person

  • Geburtsdatum

  • Geburtsort

  • Funktion oder Rolle im Unternehmen

4. Beigefügte Dokumente

Bestätige, dass du eine Kopie des Ausweises des gesetzlichen Vertreters beilegst.

5. Ort und Datum der Unterzeichnung

Trage den Ort, die Stadt und das Land der Unterzeichnung sowie das Datum ein.

6. Unterschrift

Das Dokument muss handschriftlich vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden.
Digitale Unterschriften werden nicht akzeptiert.

Tipps für eine korrekte Einreichung

  • Stelle sicher, dass alle Angaben mit dem Handelsregistereintrag des Unternehmens übereinstimmen.

  • Die bevollmächtigte Person muss in einer nachweisbaren Beziehung zum Unternehmen stehen (z. B. Mitarbeitende/r oder Mitgründer/in).

  • Reiche das Vollmachtsformular und den Ausweis als zwei separate PDF-Dateien ein.

  • Verwende eine gut lesbare Farbkopie des Ausweises.

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