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Zulassungskriterien für die Eröffnung eines Zahlungskontos

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Verfasst von Rutger Bosch
Vor über einem Monat aktualisiert

Du kommst für ein Inpaygo konto in Frage, wenn:

  • Alter: alle Kontoinhaber müssen 18 Jahre oder älter sein;

  • Wohnsitz: Sie müssen in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) leben;

  • Ihr Unternehmen muss rechtsgültig und aktiv sein

  • Standort des Unternehmens: Ihr Unternehmen ist im Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) registriert und hat dort eine rechtmäßige Adresse.

  • Ihr Unternehmen eine der folgenden Rechtsformen hat::

    • In Deutschland;

      • Einzelunternehmer

      • Freiberufler

      • AG (Aktiengesellschaft)

      • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)

      • GmbH & Co KG (Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Kommanditgesellschaft)

      • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

      • UG (Unternehmensgesellschaft)

      • Stiftung

      • Verein

    • In Österreich;

      • Einzelunternehmen

      • Freiberufler

      • KG (Kommanditgesellschaft)

      • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

      • Stiftung*

      • Eingetragener Verein

  • Eingeschränkte Tätigkeiten: Ihr Unternehmen übt keine Tätigkeiten aus, die auf der eingeschränkten Unternehmen aufgeführt sind.

Nota: Für jede Rechtsform, die mit einem * gekennzeichnet ist, läuft die Überprüfung der Know Your Customer (KYC)-Anforderungen noch und kann zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen.

Auch wenn Sie diese Kriterien erfüllen, haben Sie keinen Anspruch auf ein Konto.

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